Todesbescheinigung des Arztes
Todesfall zu Hause
Benachrichtigen Sie zuerst den Hausarzt, dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Sarbach Bestattungen erreichen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Telefon 033 671 30 24 oder Mail info@sarbachbestattungen.ch
Informieren Sie die Angehörigen, den Arbeitgeber und wichtige Institutionen.
Innert zwei Tagen muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden (wird in der Regel durch den Bestatter erledigt).
Wichtige Dokumente:
Todesbescheinigung des Arztes.
Familienbüchlein bei Verheirateten oder Vollmacht an Bestatter.
Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung.
Pass, Geburtsschein sowie Eheschein, sofern vorhanden, bei ausländischen Staatsangehörigen.
Weitere Formalitäten:
Pensionskasse und Krankenkasse benachrichtigen.
Andere Versicherungen informieren, Abonnemente u. a. mutieren.
Notar beiziehen (im Kanton Bern bei Vermögen ab CHF 100’000, beispielsweise bei Wohneigentum).
AHV, Heimatort, Wohngemeinde, Versiegelungsbeauftragter und Militärverwaltung werden durch das Zivilstandsamt benachrichtigt.
Wichtige Dokumente
Weitere Formalitäten
Todesfall im Heim oder Spital
Das Heim oder Spital stellt durch einen Arzt die Todesbescheinigung aus.
Sarbach Bestattungen erreichen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Telefon 033 671 30 24 oder Mail info@sarbachbestattungen.ch
Informieren Sie die Angehörigen, den Arbeitgeber und wichtige Institutionen.
Innert zwei Tagen muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden (wird in der Regel durch den Bestatter erledigt).
Wichtige Dokumente:
Todesbescheinigung des Arztes.
Familienbüchlein bei Verheirateten oder Vollmacht an Bestatter.
Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung.
Pass, Geburtsschein sowie Eheschein, sofern vorhanden, bei ausländischen Staatsangehörigen.
Weitere Formalitäten:
Pensionskasse und Krankenkasse benachrichtigen.
Andere Versicherungen informieren, Abonnemente u. a. mutieren.
Notar beiziehen (im Kanton Bern bei Vermögen ab CHF 100’000, beispielsweise bei Wohneigentum).
AHV, Heimatort, Wohngemeinde, Versiegelungsbeauftragter und Militärverwaltung werden durch das Zivilstandsamt benachrichtigt.
